Pflegerecht

Die unzähligen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Pflege eines Angehörigen kann man zu Recht als Pflegedschungel bezeichnen.

Einen Pflegefall in der Familie zu haben und gleichzeitig noch die Organisation des Pflegealltags bewältigen zu müssen, ist eine Aufgabe, bei der man an Grenzen stößt, die Zeit und viel Energie verbrauchen. Viele Angehörige können die Pflege nicht alleine leisten und sind auf die Hilfe von Pflegediensten angewiesen oder müssen ihren Angehörigen in ein Pflegeheim geben.

Der Aufenthalt in einem Pflegeheim wird durch den sog. Heimvertrag festgelegt. Dieser Heimvertrag richtet sich u.a. nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, ein wichtiges, noch junges Gesetzeswerk, das vor allem dem Schutz des Bewohners dient und zwingende, nicht abänderbare Vorschriften enthält.

Dennoch sind Heimverträge in einzelnen Teilen nicht zwangsläufig gesetzeskonform, der Heimbewohner darf aber zunächst darauf vertrauen, dass der durch den Träger vorformulierte Vertragstext in allen Punkten seine Richtigkeit hat. Erfahrungsgemäß kommt es dennoch immer wieder vor, dass zwingende gesetzliche Regelungen durch eine gegenteilige vertragliche Vereinbarung zugunsten des Heimträgers abgeändert werden oder während des Heimaufenthalts Situationen eintreten, die einen rechtlichen Beistand erforderlich machen.

Bei der Pflege zu Hause wird in den meisten Fällen ein Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst geschlossen. Eine detaillierte Information über die notwendigen Pflegeleistungen und die Überprüfung der monatlichen Rechnungen ist nicht nur die Basis für eine genau bezifferte Abrechnung, sondern auch die Grundlage für eine eventuelle Auszahlung des Pflegegeldes in der entsprechenden Quotelung.

Ob Heimvertrag oder ambulanter Pflegedienst – wir wissen um die Bedeutung solcher Verträge für den Betroffenen und seine Familie. Es ist wichtig, eine kontinuierliche und den tatsächlichen Anforderungen entsprechende Pflege zu gewährleisten.

Ergeben sich hier Unstimmigkeiten, die Sie alleine nicht lösen können, wir beraten Sie gerne!