Ehe- und Familienrecht

Wenn Lebenspartner sich trennen, wird diese Situation in den meisten Fällen als belastend empfunden. Denn am Anfang einer jeden Partnerschaft steht zunächst ein gemeinsamer Lebensplan, der jetzt zu Ende geht. Einen Rosenkrieg zu führen ist für keine der Parteien eine wirklich erstrebenswerte Zukunftsperspektive. Die sprichwörtliche Trennung von Tisch und Bett erfordert einen kühlen Kopf und keine überdimensionierten Emotionen, so verständlich das auch sein mag.
Dennoch – auch die emotionale Trennung ist bei der rechtlichen Vorgehensweise mit zu berücksichtigen.

Die Teilung des gemeinsamen Vermögens erfolgt durch die Regelungen über den Zugewinn und den Hausrat.

Hat das Paar gemeinsame Kinder, so besteht die Elternschaft weiter und auch hier bieten die Regelungen des Sorgerechts, des Umgangsrechts und des Kindesunterhalts den Rahmen für individuell zwischen den Eltern abgestimmte Vereinbarungen zum Wohle des Kindes.

 Es ist unsere Aufgabe, den für Sie passenden rechtlichen Rahmen zu finden. Damit Ihr Leben für die Zeit danach nicht nur auf dem Papier geordnet bleibt.