Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet und umfasst mehrere hundert Rechtsvorschriften. Dennoch regelt das Erbrecht nichts anderes als die Vermögensnachfolge nach dem Ableben des Erblassers. Ob die Erbenstellung durch Testament oder Vertrag erfolgt oder die gesetzliche Erbfolge eintritt:

jede Art von Erbeinsetzung kann mit Schwierigkeiten verbunden sein und verläuft nicht immer so reibungslos wie erwartet.

Bereits das Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich als äußerst langwierig und kostenintensiv darstellen, vor allem wenn Dritte einen eigenen Anspruch auf die Erbenstellung geltend machen bzw. wenn weitere Erben noch ermittelt werden müssen. Auch nach Erteilung des Erbscheins läuft nicht immer alles in ruhigen Bahnen, mögliche Pflichtteilsansprüche müssen ausgezahlt werden, eventuell vorhandene Vermächtnisse und Auflagen sind zu erfüllen, in einer Miterbengemeinschaft sind die Auseinandersetzungsregeln ein weiterer Grund für mögliche Streitigkeiten, der eine Miterbe verlangt einen Ausgleich, der andere wehrt sich gegen eine Anrechnung.
Die Probleme nach einem Erbfall können so vielschichtig sein wie das Leben, das der Erblasser einstmals geführt hat.

Wir unterstützen Sie mit unserem Wissen und unserer Erfahrung bei der rechtlichen Einordnung Ihrer vermögensrechtlichen Position in Bezug auf den Nachlass und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam
tragfähige Lösungen, die Ihrem Lebensentwurf entsprechen.